Schiedsgutachten dienen der schnellen außergerichtlichen Einigung bei Konflikten am Bau. Zur objektiven Klärung von Streitfragen, die sich im Rahmen eines Vertragsverhältnisses ergeben, ist das Schiedsgutachten in der Regel ein schnelles und nicht angreifbares Instrument. Die Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, der für sie den Konflikt schlichten soll. Das ist nur möglich, wenn beide Parteien an einem schnellen, außergerichtlichen und kosten minimierenden Konfliktende interessiert sind. Das Schiedsgutachten ist für beide Parteien bindend und unterwerfen sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Ergebnis des Schiedsgutachtens, auch wenn es sich für eine Partei nachteilig auswirkt.
Abrechnung nach individuellem Angebot nach Stundenaufwand zuzüglich Fahrt- und Nebenkosten.